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Heizlösung: Brennstoffheizung

Das Kernelement klassischer Brennstoffheizungen ist der sogenannte Kessel. In Kesseln wird aus chemischen Brennstoffen Nutzwärme (thermische Energie) für Heizung und Warmwasser bereitgestellt. Dabei kann die chemische Energie aus unterschiedlichen flüssigen, gasförmigen oder festen Brennstoffen umgesetzt werden.

Kessel existieren in verschiedenen Dimensionierungen und können vom Einfamilienhaus bis zu großen Büro- und Industriekomplexen die Versorgung mit Nutzwärme sicherstellen.

 

Technik

Generell besteht ein Kessel aus einem Brennraum in dem auf dem Rost oder mittels des Brenners die chemische Energie der Brennstoffe freigesetzt wird. Diese Energie wird über einen Wärmeübertrager an den Heizkreislauf abgegeben. Die Verbrennungsrückstände entweichen dann über die Abgasanlage.

Entwicklung der Heizkesseltechnik:

  • Konstanttemperaturkessel

    Konstanttemperaturkessel zählen zu den ältesten Heizytechniken in Deutschland und müssen zum Schutz vor Korrosion eine konstant hohe Betriebstemperatur aufweisen. Die hohe Betriebstemperatur verhindert die Kondensation des im Brennstoff enthaltenen Wasser, das andernfalls aggressive Säuren bildet. Da der Wärmebedarf von Gebäuden im Zeitverlauf jedoch selten konstant ist, ist eine "An-Aus-Regelung" wie bei dieser Kesselbauart ausgesprochen ineffizient. Zudem sind die hohen Vorlauftemperaturen für Systeme wie Fußbodenheizungen nicht notwendig.

  • Niedertemperaturkessel

    Niedertemperaturkessel haben die Schwachstellen des Konstanttemperaturkessels entschärft, indem die Geräte korrosionsresistenter konstruiert sind. Dadurch werden niedrigere Betriebstemperaturen sowie eine variable Leistungsregelung entsprechend der Außentemperatur und damit eine gesteigerte Effizienz ermöglicht.

  • Brennwertkessel

    Seit den 90er Jahren wird primär die effizienteste Kesseltechnologie – die Brennwertkessel – eingesetzt, bei denen die chemische Energie der Brennstoffe nahezu vollständig genutzt wird. Durch Abkühlung des Abgases mit einem weiteren Wärmeübertrager in der Abgasanlage wird die darin enthaltene Energie (insbesondere durch die Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes) ebenfalls ausgenutzt. Dem Abgas wird meist so viel Energie entzogen, dass ein Ventilator notwendig ist, um diese abzuleiten.

    Von der gesteigerten Brennstoffausnutzung im Brennwertkessel profitiert nicht nur die Umwelt, sondern auch das eigene Portemonnaie.

    Vorteile

    • Leicht skalierbar
    • Ausgereifte, weit entwickelte Technologie
    • Mit Brennwertausnutzung - also der Nutzung der im Wasserdampf des Abgases enthaltenen Energie - kann ein optimaler Brennstoffausnutzungsgrad erreicht werden
    • Eine Aufstellung des Heizkessels in einem beheizten Raum ermöglicht die Nutzung dessen unvermeidlicher Verluste

Technik

Entwicklung der Heizkesseltechnik

Konstanttemperaturkessel

Konstanttemperaturkessel zählen zu den ältesten Heizytechniken in Deutschland und müssen zum Schutz vor Korrosion eine konstant hohe Betriebstemperatur aufweisen. Die hohe Betriebstemperatur verhindert die Kondensation des im Brennstoff enthaltenen Wasser, das andernfalls aggressive Säuren bildet. Da der Wärmebedarf von Gebäuden im Zeitverlauf jedoch selten konstant ist, ist eine "An-Aus-Regelung" wie bei dieser Kesselbauart ausgesprochen ineffizient. Zudem sind die hohen Vorlauftemperaturen für Systeme wie Fußbodenheizungen nicht notwendig.

Niedertemperaturkessel

Niedertemperaturkessel haben die Schwachstellen des Konstanttemperaturkessels entschärft, indem die Geräte korrosionsresistenter konstruiert sind. Dadurch werden niedrigere Betriebstemperaturen sowie eine variable Leistungsregelung entsprechend der Außentemperatur und damit eine gesteigerte Effizienz ermöglicht.

Brennwertkessel

Seit den 90er Jahren wird primär die effizienteste Kesseltechnologie – die Brennwertkessel – eingesetzt, bei denen die chemische Energie der Brennstoffe nahezu vollständig genutzt wird. Durch Abkühlung des Abgases mit einem weiteren Wärmeübertrager in der Abgasanlage wird die darin enthaltene Energie (insbesondere durch die Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes) ebenfalls ausgenutzt. Dem Abgas wird meist so viel Energie entzogen, dass ein Ventilator notwendig ist, um diese abzuleiten.

Von der gesteigerten Brennstoffausnutzung im Brennwertkessel profitiert nicht nur die Umwelt, sondern auch das eigene Portemonnaie.

Vorteile

  • Leicht skalierbar
  • Ausgereifte, weit entwickelte Technologie
  • Mit Brennwertausnutzung - also der Nutzung, der im Wasserdampf des Abgases enthaltenen Energien - kann ein optimaler Brennstoffausnutzungsgrad erreicht werden
  • Eine Aufstellung des Heizkessels in einem beheizten Raum ermöglicht die Nutzung dessen unvermeidlicher Verluste

Brennstoffe

  • Gaskessel

    In Gaskesseln wird meist der gasförmige Brennstoff Erdgas eingesetzt. Es sind aber auch andere klimaverträglichere gasförmige Energieträger, wie Biomethan oder synthetisches, natürliches Gas (SNG) nutzbar. Heute werden häufig Flächenbrenner, die eine kompaktere Bauform gegenüber Flammbrennern besitzen, eingesetzt. Dabei brennt die Flamme auf einer porösen Oberfläche. Gegenüber dem konventionellen Flammenbild beim Flammenbrenner - vergleichbar mit einem Bunsenbrenner - sorgen Flächenbrenner aufgrund einer geringeren Verbrennungstemperatur für geringere Stickoxidemissionen.

    Die Versorgung mit Brennstoff erfolgt entweder leitungsgebunden - primär über die Gasverteilnetze – oder aus Tanks - dann häufig in der Form von Flüssiggasen. Gastanks stehen häufig im Außenbereich oder sind im Erdreich eingegraben.

  • Ölkessel

    Die heute gängigen Kesselbauarten bei Ölkesseln sind Niedertemperatur und Brennwertkessel.

    Der Brennstoff für Ölkessel wird meist in Tanks gelagert. Häufig werden Öltanks in Kellerräumen installiert. Um bei einer Tank-Leckage den Schaden möglichst gering zu halten, sind die Öltanks mit einer Auffangwanne umgeben, die im Bedarfsfall den vollständigen Inhalt der Tanks zurückhalten können. Vom Tank aus wird das Öl mit einer Pumpe in den Kessel transportiert. Im Kessel wird es dann in der Leitung vorgewärmt oder sogar verdampft, bevor das Öl dann über mehrere feine Düsen in den Brennraum gespritzt und anschließend verbrannt wird. Der CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde ist dabei jedoch höher als der von erdgasbetriebenen Kesseln.

  • Biomassekessel

    Biomassekessel können auch als Feststoffbrennkessel bezeichnet werden. Häufig wird Holz in Form von Hackschnitzeln, Pellets oder unmittelbar in Form von Scheiten als Brennstoff eingesetzt. Zu beachten ist, dass Biomassekessel meist nicht ohne manuelles Eingreifen auskommen, um den Aschebehälter zu leeren oder die Brennstoffnachführung zu kontrollieren. Aufgrund der mittelmäßig bis schlechten Regelbarkeit von Biomassekesseln ist im Heizkreislaufsystem neben einem Brauchwasserspeicher (Boiler) häufig auch noch ein Pufferwärmespeicher zum Abfedern von Lastabweichungen erforderlich.

    Bei Scheitholzkesseln erfolgt die Verbrennung auf einem Rost, auf dem das Holz oder Briketts in der Regel zur Verbrennung gestapelt werden. Ein Scheitholzkessel erfordert die manuelle Beschickung. Im Pelletkessel und Hackschnitzelkessel wird anstatt Stückholz aufbereitetes Holz verbrannt. Ein Pelletkessel wird dabei mit Holzpressligen automatisch aus einem Lagerbehälter versorgt. Der Transport des Brennstoffs in den Brennraum kann über eine Sauganlage oder eine archimedische Schraube erfolgen. Letztere ist z.B. von Wasserspielplätzen bekannt. Bei dem Transport muss eine Rückbrandsicherung dafür sorgen, dass das Feuer nicht auf das Brennstofflager zurückschlagen kann.

    Vorteile

    • Kostensenkender Wettbewerb vorhanden
    • Pellets als genormter Brennstoff mit guten Lagereigenschaften
    • Pelletbrenner mit kleinen Leistungen verfügbar (ab 4 kW)
    • Geringe Preisschwankungen und niedriges Preisniveau bei Hackschnitzeln
    • Wenn aus Sägeresten aus der Holzindustrie gewonnen → sinnvolle Abfallverwertung

    Nachteile

    • Herkunft des Holzes muss nachhaltig sein
    • Scheitholzkessel sind schlecht regelbar
    • Hoher Fremdenergiebedarf zur Herstellung von Pellets
    • Hohe Preisschwankungen bei Pellets
    • Hackschnitzel mit geringer Energiedichte und damit hohem Platzbedarf

GEG

Das GEG bringt auf den ersten Blick viele komplexe Regelungen zum Heizungstausch bzw. -einbau mit. Die wichtigsten Fragen haben wir hier übersichtlich für Sie beantwortet.

  • Welche klassischen Brennstoffheizungen dürfen in Zukunft noch eingebaut werden?

    Grundsätzlich dürfen in Zukunft nur noch Heizungen neu eingebaut werden, welche die Anforderungen an den Betrieb mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien erfüllen. Unter bestimmten voraussetzungen können dies auch noch klassische Brennstoffheizungen sein. Die wichtigsten Voraussetzungen für den Einbau sind:

     

    Ölheizung:

    • Energieberatung notwendig
    • nicht pauschal durch das GEG verboten
    • Umsetzung könnte schwierig werden
    • Brennstoffe müssen in Zukunft die 65 % EE-Vorgaben erfüllen

    Gasheizung:

    • Energieberatung notwendig
    • ggf. Grüngastarife notwendig
    • ggf. H2readyness notwendig
    • spätestens ab 2045 muss die Anlage auf 100% Erneuerbare Energien umgestellt sein
    • nur Brennwert- oder Niedertemperaturkessel
    • Verschiedene Übergangsfristen gem. §71k GEG

    Holzheizung:

    • Energieberatung notwendig
    • Automatische Beschickung notwendig
    • Nachhaltigkeit des Holzes nach EU-Richtlinien muss sichergestellt werden
  • Welche Heizungen müssen jetzt ausgetauscht werden?

    Die allermeisten derzeit verbauten Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden!

     

    Ausgetauscht werden müssen

      • Heizungen, die kaputt sind und nicht repariert werden können
          • 5 Jahre allgemeine Übergangsfrist
            • Abhängigkeit von den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung
    • Alte Gas- oder Öl-Konstanttemperaturkessel, älter als 30 Jahre
        • Ausnahme: Besonders hohe oder geringe Leistung (>400 kW, <4 kW)
          • Bestandsschutz für Selbstbewohner in Ein- bis Zweifamilienhäusern
            • Sonderregelung: Bei Eigentümerwechsel muss der Austausch binnen 2 Jahren erfolgen.

    Weiter betrieben werden dürfen

    • Heizungen, die noch funktionieren
    • Heizungen, die man noch reparieren kann
    • Brennwert- und Niedertemperaturkessel älter als 30 Jahre

     

    Die Vorgaben des GEG zum Einbau von Brennstoffheizungen sind komplex. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Vorgaben vor Einbau einer neuen Heizung genau prüfen (lassen). Energieberater stehen Ihnen mit Ihrem Wissen hier gern zur Seite. Die Wesentlichen Vorgaben und Informationen darüber ob und wann Sie ggf. Ihre alte Heizung austauschen müssen, finden sie auch noch mal in nachfolgendem Schaubild.

  • Ich habe mir eine neue Gasheizung eingebaut - was muss ich jetzt beachten?

    Grundsätzlich sind mit dem neuen GEG Anforderungen an diese Heizungen verbunden:

    Vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028. also den Umsetzungszeitpunkten der Kommunalen Wärmeplanung (bzw. der damit verbundenden Ausweisung von z.B. Wasserstoffgebieten über den Bebauungsplan) können weiterhin normale Gasheizungen eingebaut werden. In diesem Fall muss der Betreiber der Anlage eigenständig über seine Lieferverträge steigende Quoten von grünen Gasen nachweisen

    • 15% in 2029
    • 30% in 2035
    • 60% in 2040

    Hierbei ist es erstmal irrelevant, ob die Heizung tatsächlich physikalisch Wasserstoff verbrennen kann. (vgl. §71 Abs. 9 GEG)

    Wenn im Zuge der kommunalen Wärmeplanung und darüber hinaus jedoch ein Wasserstoffnetzgebiet festgelegt wird, entfällt diese Nachweispflicht für den Betreiber. Voraussetzung dafür ist, dass seine Heizung „H2ready“ ist, d.h. für die Umrüstung auf 100% Wasserstoff geeignet. (vgl. §71k Abs. 1 GEG)

    Ausnahme: Heizungen, deren Beauftragungen zum Einbau vor dem 19.03.2023 liegt und die bis spätestens 18.10.2024 eingebaut werden sind von diesen Regelungen jedoch erst mal ausgenommen.

Kosten

Bei der Kostenbetrachtung von klassischen Brennstoffheizungen werden im Folgenden verschiedene Fälle betrachtet. Die verbreitetsten Varianten sind Gas oder Öl-Brennwertkessel oder mit Holz befeuerte Biomasseheizungen. Da der Einbau neuer Öl-Brennwertheizungen nicht GEG-Konform ist, wird dieser hier auch nicht dargestellt. Die Darstellung der Kosten ist beispielhaft und dient der Orientierung. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Disclaimer dazu auf der Seite Kosten und Förderung.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für eine Gasheizung können je nach Ausführung zwischen 9.000 und 17.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Eine neue Gasheizung für fossile Brennstoffe wird nicht gefördert. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die jährlichen Betriebskosten für eine Gasheizung können für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von ca. 22.000 kWh grob mit 2.900 EUR kalkuliert werden. Beachten Sie, dass aufgrund abweichender Anlageneffizienz Ihrer individuellen Heizungsanlage, Schwankungen der Energieträgerpreise, Witterung, Nutzerverhalten und weiterer Faktoren Ihre realen Betriebskosten deutlich abweichen können.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für einen Pelletkessel können je nach Ausführung zwischen 13.000 und 25.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Sofern Sie Anspruch auf den maximalen Fördersatz i.H.v. 70 % haben, können sich Ihre Ausgaben - unter Annahme der o.g. Investitionskostenspanne - auf 3.900 bzw. 7.500 EUR reduzieren. Im Falle eines Pelletkessels können Ihnen bei Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte zusätzlich 2.500 EUR pauschale Förderung zustehen. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die jährlichen Betriebskosten für einen Pelletkessel können für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von ca. 22.000 kWh grob mit 2.600 EUR kalkuliert werden. Beachten Sie, dass aufgrund abweichender Anlageneffizienz Ihrer individuellen Heizungsanlage, Schwankungen der Energieträgerpreise, Witterung, Nutzerverhalten und weiterer Faktoren Ihre realen Betriebskosten deutlich abweichen können.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für einen Hackschnitzelkessel können je nach Ausführung zwischen 28.000 und 53.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Sofern Sie Anspruch auf den maximalen Fördersatz i.H.v. 70 % haben, können sich Ihre Ausgaben - unter Annahme der o.g. Investitionskostenspanne - auf 8.400 bzw. 32.000 EUR reduzieren. Im Falle eines Hackschnitzelkessels können Ihnen bei Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte zusätzlich 2.500 EUR pauschale Förderung zustehen. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die jährlichen Betriebskosten für einen Hackschnitzelkessel können für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von ca. 22.000 kWh grob mit 2.600 EUR kalkuliert werden. Beachten Sie, dass aufgrund abweichender Anlageneffizienz Ihrer individuellen Heizungsanlage, Schwankungen der Energieträgerpreise, Witterung, Nutzerverhalten und weiterer Faktoren Ihre realen Betriebskosten deutlich abweichen können.

Häufig gestellte Fragen

Brennstoffheizungen

  • Darf Biomasse auch im Neubau eingesetzt werden?

    Ja, das GEG sieht keine Unterscheidungen zwischen Neubauten und Altbauten in Bezug auf den Einsatz von Biomasse vor. In einem ersten Entwurf der Neuregelungen war dies geplant, ist jedoch nicht umgesetzt worden.

  • Darf ich meine Gastherme weiter betreiben?

    In den meisten Fällen schon. 

    Das GEG sieht bisher nur in wenigen Ausnahmefällen vor, dass eine bestehende Gastherme ausgetauscht werden muss. Dies gilt z.B. für sehr alte Konstanttemperaturkessel. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Unterseite zu Brennstoffheizungen.

  • Meine Heizung ist kaputt. Darf ich sie reparieren lassen?

    Ja.

    Solange die Heizung repariert werden kann, greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch nicht.

  • Welche Biomasse darf ich zu Hause verbrennen?

    Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in dezentralen Heizungen zu Hause Biomassebrennstoffe verbrannt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen (vgl. §71g Satz 2 GEG). Dazu gehören unter anderem (§ 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 1. BImSchV):

    • Holz in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln oder Pellets
    • Agrarabfälle wie Stroh oder Maiskolben
    • Biogene Abfälle wie Grünschnitt oder Holzreste

    Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Heizanlage ordnungsgemäß installiert und gewartet wird, um eine sichere und effiziente Verbrennung zu gewährleisten. Außerdem ist es wichtig, dass die Biomasse als nachhaltig gilt. Hierzu legt die EU-Verordnung 2023/1115 verschiedene nachhaltige Kriterien fest. Dazu gehören unter anderem:

    • Reduktion von Treibhausgasemissionen:
      Biomasse muss dazu beitragen, Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen signifikant zu reduzieren.
    • Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards:
      Die Produktion und Verwendung von Biomasse müssen Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, einschließlich des Schutzes von Ökosystemen, der Artenvielfalt und der Einhaltung von Arbeitsstandards.
    • Vermeidung von Landnutzungsänderungen:
      Die Produktion von Biomasse darf nicht zu Landnutzungsänderungen führen, die negative Auswirkungen auf natürliche Lebensräume, die biologische Vielfalt oder die Nahrungsmittelproduktion haben.
    • Nachhaltige Waldbewirtschaftung:
      Holzbiomasse muss aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, die die langfristige Gesundheit der Wälder sowie soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigen.

    Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung tatsächlich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beiträgt und gleichzeitig Umwelt- und Sozialziele unterstützt.

    Diese dürfen außerdem nur in automatisch beschickten Öfen mit Wasser als Wärmeträger oder Biomassekesseln verbrannt werden, weshalb normale Kamine (auch wasserführende) ausscheiden (vgl. §71g Satz 1 GEG).

  • Meine Heizung ist 30 Jahre alt. Muss ich sie erneuern?

    Nicht zwangsläufig.

    Die maximale Betriebsdauer von 30 Jahren gilt nur für Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen auch länger als 30 Jahre betrieben werden. Detailliertere Ausführungen sind auf der Seite zu Brennstoffheizungen zu finden.

  • Ab wann muss ich H2-ready Gasheizungen einbauen?

    Es gibt keine unmittelbare Pflicht H2-ready Gasheizungen einzubauen.

    Vor Abschluss der kommunalen Wärmeplanung – spätestens bis Mitte 2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. Mitte 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern – können weiterhin normale Gasheizungen eingebaut werden und vorerst ausschließlich mit Erdgas betrieben werden. In diesem Fall muss sich der Betreiber allerdings vor der Installation über mögliche Unwirtschaftlichkeit und absehbare Konsequenzen aus der kommunalen Wärmeplanung durch eine fachkundige Person, z.B. von einen Energieberater, informieren lassen. Zusätzlich muss er eigenständig über seine Lieferverträge zukünftig steigende Quoten von grünen Gasen nachweisen:

    • 15% in 2029
    • 30% in 2035
    • 60% in 2040

    In diesem Zeitraum ist irrelevant, ob die Heizung tatsächlich physikalisch Wasserstoff verbrennen kann. Der Nachweis über die Quoten ist bilanziell zu erbringen.

    Auch nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung kann eine Gasheizung eingebaut werden, es ist dann aber die 65 % EE-Anforderung zu beachten. Im Allgemeinen ist dann eine höhere Grün-Gas-Quote erforderlich, als oben aufgeführt. Allerdings muss die Heizung nicht zwingend Wasserstoff verbrennen können, also H2-ready sein. Andere grüne Gase, beispielsweise aus Biomasse, sind ebenfalls als Brennstoff zulässig.

    Abweichend davon kann eine rein mit Erdgas betriebene Heizung auch nach 2028 installiert und bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz betrieben werden. Voraussetzungen dafür sind:

    • Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung und darüber hinaus wird ein Wasserstoffnetzausbau für das Gebiet, in dem die Heizung steht, festgelegt und umgesetzt und
    • die Heizung ist H2-ready, also mit einfachen Maßnahmen auf 100 % Wasserstoff umrüstbar.
  • Was heißt H2-ready bei Gasheizungen?

    Als H2-ready bezeichnen Gasgeräteherstellern üblicherweise Heizungen, die bis 20 Vol.-% Wasserstoff (H2) ohne Anpassung verbrennen können.

    Um die Anforderung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen, muss aber zusätzlich auch eine “niederschwellige” Umrüstung auf 100 % Wasserstoff möglich sein – beispielsweise durch Austausch einzelner Bauteile. Auch diese Heizungen gibt es bereits auf dem Markt zu kaufen. Zum Nachweis der GEG-H2-Readiness reichen Hersteller- oder Handwerkererklärungen aus.

  • Dürfen noch Ölheizungen eingebaut werden?

    Grundsätzlich ja.

    Es gelten analoge Einschränkungen wie bei Erdgasheizungen.

    Vor Abschluss der kommunalen Wärmeplanung – spätestens bis Mitte 2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. Mitte 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern – können weiterhin moderne Öl-Heizungen eingebaut werden und vorerst ausschließlich mit Erdöl betrieben werden. In diesem Fall muss sich der Betreiber allerdings vor der Installation über mögliche Unwirtschaftlichkeit und absehbare Konsequenzen aus der kommunalen Wärmeplanung durch eine fachkundige Person, z.B. von einen Energieberater, informieren lassen. Zusätzlich muss er eigenständig über seine Lieferverträge zukünftig steigende Quoten von grünen Ölen nachweisen:

    • 15% in 2029
    • 30% in 2035
    • 60% in 2040

    Der Nachweis über die Quoten ist bilanziell zu erbringen.

    Auch nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung kann eine Ölheizung eingebaut werden, es ist dann aber die 65 % EE-Anforderung zu beachten. Im Allgemeinen ist dann eine höhere Grün-Öl-Quote erforderlich, als oben aufgeführt.

    Die Anforderungen zur Erfüllung der EE-Quoten ist bei Öl jedoch noch schwieriger als bei Gas zu bewerten, da die Quellen für grüne Öle sehr eingeschränkt sind. Die erneuerbaren Öl-Anteile müssen aus Biomasse oder aus klimaneutralem Wasserstoff stammen. Insbesondere bei Letzterem ist der gesamt Wirkungsgrad über die Wärmeerzeugungsprozesskette geringer gegenüber der unmittelbaren Umsetzung von Wasserstoff in H2-ready Gasheizungen.

Häufig gestellte Fragen

Grüne Gase

  • Wann stellt der lokale Netzbetreiber, in Siegburg die Rhein-Sieg Netz GmbH, sein Netz auf Wasserstoff oder Biomethan um?

    Derzeit gibt dafür es noch keinen konkreten Fahrplan. Das liegt an den noch ausstehenden Kommunalen Wärmeplanungen (KWP), für die die jeweiligen Kommunen verantwortlich sind.

    Die lokalen Netzbetreiber untersuchen derzeit ihre bestehenden Netze auf Wasserstofftauglichkeit und achten beim Neubau auf H2-Readiness. Außerdem führen sie Gespräche zu Wasserstoff-Bedarfen mit ihren großen Industriekunden, für die gegebenenfalls Wasserstoff (H2) für die Dekarbonisierung in Frage kommt.

    Ebenfalls werden Biomethan-Potentiale für die Region erhoben und bei wirtschaftlicher Verfügbarkeit berücksichtigt. Biomethan ist allerdings nur begrenzt verfügbar. Da Biomethan dem Erdgas gegenüber sehr ähnliche chemische Eigenschaften aufweist, ist eine Biomethaneinspeisung in die bestehenden Netze mit weniger Aufwand verbunden, verglichen mit der Wasserstoff-Beimischung.

    Alle Informationen und Potentiale werden zusammen mit den Ergebnissen der KWP in einer ganzheitlichen Planung münden. Sobald Ergebnisse zu diesen Untersuchungen veröffentlicht werden, wird auch auf dieser Website darauf hingewiesen.

  • Müssen für Wasserstoff neue Leitungen gebaut werden?

    Nein, nicht unbedingt.
    Die bisherigen Untersuchungen und Pilotprojekte in der deutschen Gasbranche zeigen, dass das bestehende Gasnetz zum allergrößten Teil für den Transport von Wasserstoff geeignet ist. Auch in alten Stadtgas-Zeiten (bis in die 1970er Jahre hinein) wurden im Gasnetz schon 50 % Wasserstoff transportiert, sodass Wasserstoff grundsätzlich kein neuer Energieträger ist.

    Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass in bestehende Gasnetze problemlos bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff beigemischt werden können. Dies entspricht immerhin einem energetischen Anteil von 7 % (aufgrund der geringeren Dichte von Wasserstoff). Zur Realisierung höherer Beimischungsanteile müssen Stand heute individuelle Untersuchungen erfolgen.

    Aktuell wird erwartet, dass zumindest die Rohrleitungen keine Hürde für 100 % Wasserstofftransport darstellen. Kunststoff- und Stahlleitungen sind überwiegend für den Einsatz von Wasserstoff geeignet. Das oft zitierte Problem der Versprödung von Stahl tritt bei den im Verteilnetz eingesetzten weicheren Stählen nicht auf. Dies ist mittlerweile wissenschaftlich belegt.

    Andere Komponenten im Gasnetz (Absperrarmaturen, Verdichterstationen, Messeinrichtungen etc.) werden derzeit von ihren Betreibern im Detail auf 100 % Wasserstofftauglichkeit geprüft. Unter Umständen müssen etwa einzelne Verbindungen erneuert werden.

    Bezüglich der Inneninstallationen in Gebäuden der Kunden herrscht noch Ungewissheit, da sich diese Anlagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Netzbetreiber befinden. Hier müssen weitere Untersuchungen erfolgen.

  • Können grüne Gase (Biogas, Wasserstoff oder Derivate) dem Erdgasnetz beigemischt werden?

    Ja.

    Biogas (Biomethan) bzw. synthetisches Erdgas (mittels chemischer Prozesse erzeugtes Methan) kann unbegrenzt in ein bestehendes Erdgasnetz (primär methanbasiert) beigemischt werden, da diese Gase dem Erdgas chemisch sehr ähnlich sind.

    Wasserstoff hingegen kann einem Methannetz nur begrenzt beigemischt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff in methanbasierte Netze beigemischt werden kann. Bei Anteilen darüber hinaus wird erwartet, dass die bestehende Netzinfrastruktur (insbesondere Mess-, Regel-, Zähl- und Verdichterstationen) ertüchtigt werden muss und deshalb eher von vorne herein reine Wasserstoffnetze geplant werden.

    Theoretisch kann die Versorgung der Endkunden mit klimaneutraler Energie mit einem Gasgemisch aus Biogas, synthetischem Erdgas und Wasserstoff über das bestehende Gasnetz physikalisch realisiert werden. Zur Erfüllung einer 65 % EE-Quote gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der bilanzielle Nachweis allerdings ausreichend.

  • Wie lange werden die Gasnetze noch weiter betrieben?

    Die zukünftige Betriebsdauer der Gasnetze in Deutschland orientiert sich an den politischen und gesetzlichen Vorgaben zur Energiewende.

    Aktuelle politische Zielsetzungen lassen annehmen, dass die Nutzung der Gasnetze für eine Erdgasverteilung bis 2045 beendet werden soll, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Inwiefern die Gasnetze zur Verteilung treibhausgasneutrale Gase genutzt werden, ist noch nicht abzuschätzen.

    Die lokalen Netzbetreiber verfolgen die Entwicklungen aufmerksam. Akut liegt ihr Hauptaugenmerk allerdings auf der Sicherstellung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs – solange erforderlich und bis alternative Energieversorgungssysteme vollständig etabliert sind. Zusätzlich bieten Netzbetreiber ihren Kunden die Möglichkeit, auf deren Wunsch hin Gasanschlüsse, wie zum Beispiel Hausanschlüsse, bereits heute stillzulegen, falls die Kunden auf alternative Energiequellen umsteigen möchten oder keinen Gasanschluss mehr benötigen.

  • Wie kann ich für meine Gasheizung die Forderung nach 65 % Erneuerbaren Energien (EE) erfüllen?

    Die Erfüllung der 65 % EE-Quote gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss nicht physikalisch, sondern ausschließlich bilanziell erfolgen.

    Es spielt somit keine Rolle, ob das Gas, dass bei Ihnen verbrannt wird, physisch aus 65 % erneuerbaren Energien besteht. Sie müssen als Gebäudeeigentümer lediglich über Ihren Gasliefervertrag nachweisen, dass sie 65 % grünes Gas beziehen – ähnlich zu bereits bekannten Ökosstrom-Tarifen. So haben Sie als Kunde keinen Nachteil, jeder hat die selben Chancen, einen solchen Vertrag zu beziehen, unabhängig von Ihrer Hausinstallation.

    Die ersten Grün-Gas-Tarife werden spätestens 2029 erwartet, da ab diesem Zeitpunkt in der Regel mindestens 15 % EE für nach 2024 in Bestandsgebäuden installierte Gasheizungen nachgewiesen werden müssen. Für konkretere Informationen zu Grün-Gas-Tarifen wenden Sie sich bitte an Ihren Energieversorger.

  • Mit welchen Energiebezugsmehrkosten ist bei Umstellung von Erdgas auf Biogas zu rechnen?

    Gegenüber Erdgas wird laut einer Studie des BMWK aktuell mit 4-6 Ct/kWh Mehrkosten bei Einsatz von Biomethan gerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass bei steigender Nachfrage nach biogenen Gasen aufgrund zunehmender Kundenzahlen, die ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen wollen, die Kosten pro kWh für Biomethan weiter steigen dürften.   

  • Ist Biogas eine realistische Option zur Dekarbonisierung meiner Heizungsanlage?

    Bereits heute wird das technisch realisierbare Biogaspotential in Deutschland bereits annähernd zur Hälfte ausgeschöpft. Einer großer Anteil des erzeugten Gases wird aktuell zur Stromerzeugung (meist kombiniert mit Wärmeerzeugung) verbrannt. Der Import von Biogas aus dem Ausland ist zwar möglich, allerdings wird zukünftig auch dort das erneuerbare Gas voraussichtlich im jeweiligen Land benötigt.

    Neben dem Stromerzeugungs- und Gebäudesektor konkurrieren zukünftig voraussichtlich ergänzend die Sektoren Gewerbe, Handel, Industrie und Verkehr um die limitierten Biogasmengen. Die begrenzte Verfügbarkeit und die absehbar, steigende Nachfrage dürfte zu weiter steigenden Marktpreisen führen. Je näher die Nachfrage an das realisierbare Potential herankommt, desto teurer wird in der Regel die Erzeugung jeder weiteren Mengeneinheit Biogas.

    In der Konsequenz wird Biogas zur Gebäudebeheizung eher nur zum Einsatz kommen, wenn andere Lösungen kaum technisch oder wirtschaftlich realisierbar sind.

  • Was ist die Bedeutung der GEG-Farbbezeichnungen bei Wasserstoff?

    Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei Wasserstofffarben definiert, der “grüne” und der “blaue” Wasserstoff.

    Grüner Wasserstoff wird durch (Wasser-)Elektrolyse, also mittels Aufspaltung von Wasser (H2O) in Sauerstoff (O2) und Wasserstoff (H2) gewonnen. Dieser Prozess erfolgt in einem Elektrolyseur unter Einsatz von Strom. Damit der Wasserstoff als “grün” bezeichnet werden darf, muss der verwendete Strom Nachhaltigkeitskriterien gesetzlichen Kriterien erfüllen. Folglich ist der mittels dieser Kriterien erzeugte Wasserstoff CO2-neutral.

    Blauer Wasserstoff nach GEG-Definition wird mittels Pyrolyse oder Dampfreformierung gewonnen. Ausgangsbasis sind bei beiden Verfahren in der Regel fossile Energieträger bzw. Brennstoffe.

    • Bei der Pyrolyse wird das in Erdgas enthaltene Methan (CH4) in festen Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H2) gespalten. Der feste Kohlenstoff kann dann eingelagert oder weiterverwendet – allerdings nicht verbrannt – werden. Der chemische Prozess der Pyrolyse ist CO2-frei. Außerhalb des GEG wird aus Pyrolyse erzeugter Wasserstoff auch als “türkiser” Wasserstoff bezeichnet.
    • Bei der Dampfreformierung sind Erdgas, Kohle oder Öl die Ausgangsstoffe. Zum Auslösen der chemischen Reaktion wird Wasserdampf (H2O) zugeführt. Der im Dampf enthaltene Sauerstoff (O), der teilweise auch in den Ausgangsstoffen gebunden ist, bindet sich mit dem in den fossilen Brennstoffen enthaltenen Kohlenstoff (C). Es entsteht CO2. Damit dieser Prozess ebenfalls klimaneutral wird, wird das CO2 abgeschieden und gespeichert (CCS-Technik = Carbon Capture and Storage, also Kohlenstoffabscheidung und -speicherung).

     

    Als Energieträger zulässiger Wasserstoff

    Grüner sowie blauer Wasserstoff ist gemäß GEG ein Energieträger, der zur Erfüllung der EE-Quoten verwendet werden darf. Die Zulässigkeit umfasst auch aus diesem Wasserstoff hergestellte Derivate. Derivate sind chemische Verbindungen, die auf Wasserstoff (H2) basieren. So kann Wasserstoff mittels chemischer Reaktionen beispielsweise zu den Energieträgern Ammoniak (NH3) oder Methan (CH4) synthetisiert werden.